Freitag, 27. Februar 2009

Frist für Kündigungsschutzklage läuft- Mandantschaft kommt nicht in die Gänge

Am 02.03.2009 läuft für die Mandantin die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage ab. Trotz mehrfacher Erinnerungen, dass sie eine Kopie des Arbeitsvertrages, möglichst auch ihrer letzten Gehaltsabrechnungen und die Unterlagen zur Beantragung der Prozesskostenhilfe einreichen möchte, tut sich hier nichts.


Mal schauen, ob sie noch rechtzeitig merkt, dass in ihrem eigenen Interesse gewisse Fristen unbedingt einzuhalten sind.

1 Kommentar:

ssamy hat gesagt…

Es sein an dieser Stle eine Visite von www.rotemahnung.de empfohlen - der Onlinelösung für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren