Donnerstag, 6. November 2008

Betriebsbedingte Kündigung wegen Wegfalls des Arbeitsplatzes

Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 05.06.2008 ausgeführt, dass eine ordentliche Beendigungskündigung seitens des Arbeitgebers nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausgeschlossen ist, wenn die Möglichkeit besteht, den Arbeitnehmer auf einem anderen freien Arbeitsplatz weiterzubeschäftigen.



Dieser freie Arbeitsplatz muss für den Arbeitnehmer geeignet sein und der Arbeitnehmer muss in der Lage sein, nach entsprechender angemessener Einarbeitungszeit den Anforderungen des neuen Arbeitsplatzes zu entsprechen. Ist zum Zeitpunkt des Kündigungszugangs kein freier Arbeitsplatz mehr vorhanden, weil der Arbeitgeber diesen vor Ausspruch der Kündigung anderweitig besetzt hat, so kann sich der Arbeitgeber nicht auf den Wegfall der anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit im Kündigungszeitpunkt berufen, wenn dieser Wegfall treuwidrig herbeigeführt wurde.



Fazit: Die Änderungskündigung hat Vorrang vor der Beendigungskündigung!

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